CBAM Meldung für Stahlbau: Eine Einführung
- 8. Oktober 2024
- Veröffentlicht durch: Andreas Janisch
- Kategorie: Beschaffung
Was ist das CBAM und warum ist es wichtig?
Das “Carbon Border Adjustment Mechanism” (CBAM) ist eine EU-Initiative, die darauf abzielt, Wettbewerbsgleichheit zu schaffen, indem die Kohlenstoffkosten von Importen denjenigen von Produkten innerhalb der EU angeglichen werden. Das Hauptziel ist es, den sogenannten Carbon Leakage zu verhindern, bei dem Unternehmen Produktionen in Länder mit laxeren Emissionsstandards verlagern. CBAM ist entscheidend für die Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050, indem es sicherstellt, dass sowohl EU-Produzenten als auch Importeure die gleichen Kosten für CO₂-Emissionen tragen.
Betroffene Produkte und Zolltarifnummern
CBAM betrifft vor allem emissionsintensive Industrieprodukte wie Stahl und Aluminium. Für die Stahlindustrie, insbesondere im Stahlbau und bei Stahlteilen, gelten spezifische Zolltarifnummern, die in Anhang I der CBAM-Verordnung aufgeführt sind. Diese Nummern helfen Unternehmen zu bestimmen, welche ihrer Produkte von den Regelungen betroffen sind. Aktuell (Stand 10/2024) sind folgende Zolltarifnummern im Bereich Stahlbau betroffen:
Stahl:
- Kapitel 72 (Eisen und Stahl): Umfasst fast alle Produkte dieses Kapitels mit Ausnahme der Positionen 7202 30, 7202 50 sowie 7202 70 bis 7202 9980.
- Kapitel 73 (Waren aus Eisen und Stahl): Erfasst sind die Positionen 7301 bis 7311, 7318 und 7326, ausgenommen sind die Positionen 7312 bis 7317 und 7319 bis 7325.
Aluminium:
- Kapitel 76 (Aluminium und Waren daraus): Umfasst die Positionen 7601, 7603 bis 7614 und 7616, ausgenommen sind die Positionen 7602 und 7615.
Allgemeiner konstruktiver Stahlbau (z.B. Hallenstahlbau, Wartungsbühnen, Plattformen etc.) gehören zur Zolltarifnummer 7308.90.98.00.18 und sind davon betroffen.
Teile von Maschinen und Anlagen (z.B. Fördertechnik) fällt oftmals in das Kapitel 83 und ist derzeit noch ausgenommen.
CBAM Meldung erstellen
Um die Meldung der realen Emissionswerte für Deutschland und Österreich korrekt durchzuführen, werden E-Government Lösungen verwendet. Die Meldung ist immer im Folgemonat nach Ablauf des betreffenden Quartals möglich.
CBAM Meldung in Deutschland
In Deutschland werden die Werte über das Zoll Portal gemeldet. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier bei den Hilfeseiten des Zoll-Portals.
CBAM Meldung in Österreich
In Österreich werden die Werte über das USP (Unternehmensserviceportal) gemeldet. Eine detaillierte Anleitung zum Download finden Sie hier.
Nutzung von Standardwerten und deren Verfügbarkeit
Bis zum 31. Juli 2024 können Unternehmen Standardwerte nutzen, um die Emissionsberichte zu vereinfachen. Diese Werte sind als vorläufige Schätzung gedacht, um den administrativen Aufwand in der Anfangsphase des CBAM zu reduzieren. Die Europäische Kommission stellt diese Werte zur Verfügung, die auf ihrer Webseite nachgelesen und heruntergeladen werden können. Nach diesem Stichtag müssen Unternehmen jedoch reale, tatsächliche Emissionswerte melden, die die genauen Emissionen ihrer importierten Produkte widerspiegeln.
Datenbeschaffung und Umgang mit nichtkooperativen Lieferanten
Die Daten für die CBAM-Berichterstattung müssen von den Produzenten der importierten Waren im Ursprungsland stammen. Dies umfasst Informationen über die produzierte Menge und die damit verbundenen direkten und indirekten Emissionen.
Oftmals geben Lieferanten an, dass sich das System noch in einer Übergangsphase befindet und dass man noch mit Standardwerten arbeiten kann. Nach Rückfrage beim österreichischen Finanzamt ist diese Vorgangsweise aber unzulässig. Offiziell wurde, soweit aktuell bekannt, keine Vorgangsweise im Falle unkooperativer Lieferanten festgelegt. Die Vorgansgweise ist in dem Fall mit dem Finanzamt (in Österreich unter cbam@bmf.gv.at) zu klären. Auf keinen Fall sollen weiter Standardwerte verwendet werden, da sonst eine Zuordnung der Fälle nicht möglich ist.
Kosten von CBAM
Die Kosten, die durch CBAM entstehen, sind abhängig von den spezifischen Emissionen der importierten Produkte und dem aktuellen Preis für Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel. Ab 2026, wenn Importeure tatsächlich Zertifikate kaufen müssen, die den Emissionen ihrer Produkte entsprechen, werden die Kosten voraussichtlich steigen. Aktuelle Preise für Emissionszertifikate können auf Plattformen wie dem EU-Emissionshandelsystem eingesehen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was passiert, wenn mein Lieferant keine Emissionsdaten bereitstellt? Wenn Lieferanten keine Daten liefern, konnten bisher Standardwerte verwendet werden. Dies ist ab Q3/2025 nicht mehr zulässig. Wenden Sie sich in dem fall an die zuständige Behörde
- Wie finde ich heraus, welche meiner Produkte von CBAM betroffen sind? Überprüfen Sie die Zolltarifnummern Ihrer Produkte mit der Liste in Anhang I der CBAM-Verordnung, verfügbar auf der EU-Website.
- Wie lange kann ich Standardwerte verwenden? Standardwerte können bis zum 31. Juli 2024 verwendet werden, um die Einführung von CBAM zu erleichtern.
- Was kostet die Teilnahme am CBAM? Die Kosten hängen von den Emissionen der importierten Produkte und den Preisen der Emissionszertifikate ab. Diese Zertifikate müssen ab 2026 gekauft werden. Davor fallen keine Kosten an.
- Gibt es Schwellenwerte unter denen keine Meldepflicht entsteht? Die Berichtspflicht entsteht sobald Sie bei der Zollanmeldung auf einen CBAM Warenwert von über 150€ kommen. Auch wenn die Waren unterschiedliche Zolltarifnummern haben.
Zuletzt überarbeitet am 8. Oktober 2024 von Andreas Janisch